§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NimTec — Thoma OHG, Brandschutz & Sicherheitstechnik, Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen im Bereich Brandschutz und Sicherheitstechnik, soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag für die Dauer von vier Wochen nach Zugang beim Auftragnehmer gebunden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem zugrunde liegenden Angebot. Hierzu gehören insbesondere:
- Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Brandschutz- und Sicherheitstechnik
- Prüfung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschern und sonstigen Brandschutzeinrichtungen
- Erstellung von Brandschutzkonzepten, Flucht- und Rettungswegplänen
- Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
- Beratungsleistungen im Bereich Brandschutz und Sicherheitstechnik
Leistungsänderungen oder -erweiterungen nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen einzusetzen.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung seiner Leistungen nach dem Stand der Technik und den einschlägigen Normen und Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 8 Kündigung
Wartungs- und Serviceverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung wiederholt verletzt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: April 2026